Badegewässerverordnung

Schwimmbad mit zwei Funktionsgebäuden im Hintergrund

Die Badegewässerverordnung sieht in § 11 vor, dass der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben wird, sich insbesondere bei der Erstellung, Überprüfung oder Aktualisierung der jährlichen Liste der zu überwachenden Badegewässer durch die Gemeinden zu beteiligen.

Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 11 der BadegVO

Die Gemeinde Schonach meldet zum Stichtag 28.02.2025 für die Badesaison 2025 folgendes Badegewässer:
Naturfreibad Schonach (Weihermatte) Zu diesem Zweck kann die Bevölkerung Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden bei Gemeinden, aber auch bei den zuständigen unteren Gesundheitsbehörden und unteren Wasserbehörden bei Stadt- und Landkreisen vorbringen.  Bitte beachten Sie hierbei, dass die Meldung der Gemeinde bis spätestens 28.02.2025 erfolgen muss. Anregungen sind bitte bis spätestens 03.02.2025 bei der Gemeinde einzureichen.

(Erstellt am 15. Dezember 2024)