Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeindeverwaltung Schonach im Schwarzwald ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.schonach.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.02.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 19.09.2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter gemeinde@schonach.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter gemeinde@schonach.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeindeverwaltung Schonach im Schwarzwald
Hauptstraße 21
78136 Schonach
Tel. 07722 96481 0
Fax. 07722 96481 30
gemeinde@schonach.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel. +49 (0)30 18527 2805
Fax. +49 (0)30 18527 2901
info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de